Rudolf-Harbig-Straße 1
31515 Wunstorf
Tel. 05031 2828
Fax 05031 914960

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Wunstorf Elements und der Freibäder Bokeloh und Wunstorf.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. 
2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Wunstorf Elements und der Freibäder Bokeloh und Wunstorf üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist in jedem Fall uneingeschränkt Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Gastronomie, Solarien, Massagebank, Liege-/Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Sprunganlage, Wasserrutschen, Hot-Whirl-Pools und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

§ 3 Badegäste
1. Der Besuch des Wunstorf Elements und der Freibäder Bokeloh und Wunstorf steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen. 
2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Die ordnungsgemäße Entrichtung des Eintrittspreises ist dem Personal auf Verlangen nachzuweisen. Club-, Sozial-, und Saisonkarten sind nicht übertragbar und werden bei Verlust nicht erstattet. Bei unrechtmäßiger Benutzung werden sie ohne Erstattung des Kaufpreises ersatzlos eingezogen.
3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe nicht sicher bewegen oder an- und auskleiden können bzw. sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Wunstorf Elements und der Freibäder Bokeloh und Wunstorf nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, die die Einrichtungen zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
5. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.  
2. Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Damensauna) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
3. Die Betriebsleitung kann die Benutzung der Einrichtungen oder Teile davon einschränken. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote sowie bei Betriebsstörungen, die ein vorzeitiges Verlassen der Einrichtungen zur Folge haben, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
4. Aus organisatorischen Gründen und aus besonderen Anlässen (z.B. Schwimmwettkämpfe) können die Öffnungszeiten geändert oder die Einrichtungen zeitweise für den öffentlichen Betrieb geschlossen werden.
5. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet, Entgelte und Gebühren werden nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind Saisonkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.
6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
7. Bei Missbrauch der Kassenanlage behalten wir uns strafrechtliche Verfolgung vor.

§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
2. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
3. In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind. 
4. Barfußbereiche, Duschen und die Badeplatte dürfen mit Straßen- oder Sportschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.
5. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen. 
6. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet. 
7. Die Benutzung von Bade-, Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet und geschieht auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist in jedem Fall Folge zu leisten.
8. Ball- und Ringspiele jeder Art sind nur nach Absprache mit dem Personal oder weiterer Beauftragter gestattet. In der Regel werden hierfür besondere Zeiten festgelegt. Es wird auf entsprechende Hinweisschilder verwiesen. 
9. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung im Duschraum erfolgen. Die Verwendung von Seife/Shampoo auflerhalb der Duschräume sowie die Nutzung der Schwimmbecken unmittelbar nach Gebrauch von Sonnencremes ist nicht gestattet. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt. 
10. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. 
11. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden. 
12. Rauchen und der Genuss von Alkohol sind nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
13. Liegen dürfen nicht über einen längeren Zeitraum reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen. Dieses gilt nicht für gemietete Liegen.
14. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
15. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
1. Die Saunaanlage des Wunstorf Elements dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Wunstorf Elements eingesehen werden können.
3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

§ 7 Saunagäste
1. Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen bis einschließlich 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage
1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen Handtücher als Sitzunterlage benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden. 
6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt. Davon ausgenommen ist das Dampfbad.
7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
10. Ruheliegen dürfen nur bekleidet mit einem Bademantel, T-Shirt/kurze Hose oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
11. Die Gastronomie darf nur bekleidet mit einem Bademantel, T-Shirt/kurze Hose oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

§ 9 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten mit ihrem Arzt klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
2. Traditionell bestehen in  Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

III BESTIMMUNGEN F‹R DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
Schwimm- und Badebecken des Wunstorf Elements und der Freibäder Bokeloh und Wunstorf dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

§ 11 Badegäste
Hallenbad und Freibäder dürfen Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung Erwachsener benutzen, denen die Aufsichtspflicht ausschließlich obliegt.

§ 12 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen. 
3. Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sowie das Unterschwimmen der freigegenen Sprunganlage sind verboten.
4. Auflerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein ¸bliche Badekleidung erforderlich. Ob die Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, entscheidet das Personal oder weitere Beauftragte.

§ 13 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
1. Bei Sprunganlagen und Rutschen sind besondere Vorsichtsmaflnahmen zu beachten. 
2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten.
3. Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die ausgehängten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.

IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 14 Haftung bei Schadensfällen
1. Die Badegäste benutzen das Wunstorf Elements und die Freibäder Bokeloh und Wunstorf auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Für die Beschädigung oder den Diebstahl von Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Fahrrädern, die vor den Bädern abgestellt sind, wird keine Haftung übernommen. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und erholsame Stunden im Wunstorf Elements und den Freibädern Bokeloh und Wunstorf. Gern stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wünsche, Auskünfte und fachkundige Beratung zur Verfügung. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen der Räume bitten wir Mitteilung an unser Personal, um Abhilfe schaffen zu können. 
Anregungen und Beschwerden nehmen das Personal oder die Betriebsleitung entgegen.